Rechtsanwalt Stefan Speckmann
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Versicherungsrecht

Das Versicherungsrecht umfasst grob das Versicherungsvertragsrecht, das Recht der Versicherungsvermittler und das Versicherungsaufsichtsrecht.

 

Gesetzlich geregelt sind das Versicherungsvertragsrecht und das Recht der Versicherungsvermittler im Wesentlichen im Versicherungsvertragsgesetz (VVG). Dort findet man neben allgemeinen Vorschriften für alle Versicherungszweige zudem besondere Vorschriften für die Pflichtversicherung, die Rechtsschutzversicherung, die Transportversicherung, die Gebäudeversicherung, die Lebens- und Berufsunfähigkeitsversicherung, die Unfallversicherung und die private Krankenversicherung. Hinzu kommen, neben den allgemeinen Bestimmungen im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) die spezielleren Regelungen in den Versicherungsbedingungen der einzelnen Versicherungssparten.

 

Die Regelungen zum Versicherungsvermittler findet man in § 59 VVG ff. Dort wird unterschieden zwischen dem Versicherungsvertreter, dem Versicherungsmakler und dem Versicherungsberater. Ferner regelt das VVG an besagter Stelle die jeweiligen Pflichten der Versicherungsvermittler, insbesondere deren Beratungs- und Dokumentationspflichten.

 

Das Versicherungsaufsichtsrecht ist gesetzlich im Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) geregelt. Hier geht es im Wesentlichen um die Zulassung und Beaufsichtigung der Versicherungsunternehmen.

 

 

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