Rechtsanwalt Stefan Speckmann
Rechtsanwalt Stefan Speckmann

Arbeitsrecht

Unter dem individuellen Arbeitsrecht versteht man die Rechtsverhältnisse zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Schwerpunktmäßig geht es hier um die Begründung und Beendigung von Arbeitsverhältnissen und Beachtung der gesetzlichen und einzelvertraglichen Bestimmungen. Gesetzliche Bestimmungen zum individuellen Arbeitsrecht finden sich u.a. im BGB, im Kündigungsschutzgesetz (KSchG) und im Bundesurlaubsgesetz (BUrlG).

Das Kollektive Arbeitsrecht befasst sich mit allen Rechtsverhältnissen unter Einbezug von Betriebsräten, Gewerkschaften oder sonstigen Interessenvertretern der Arbeitnehmer.

Im Rechtsgebiet des Arbeitsrechts vertrete ich private und gewerbliche Mandanten rund um die Gestaltung und Beendigung von Arbeitsverträgen (z.B. Kündigungsschutzklage) sowie die Durchsetzung von Ansprüchen hieraus, insbesondere bei der Verhandlung über die Höhe möglicher Abfindungen.

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