Rechtsanwalt Stefan Speckmann
Rechtsanwalt Stefan Speckmann

Verkehrsrecht

Unter dem Begriff Verkehrsrecht versteht man das Verkehrszivilrecht, das Verkehrsstraf- und Ordnungswidrigkeitenrecht, das Recht der Fahrerlaubnis und der Zulassung von Kraftfahrzeugen. Beim Verkehrsrecht gibt es natürlich auch Überschneidungen zu anderen Rechtsgebieten, wie z.B. beim Kauf oder Verkauf eines KfZ, bei deren Miete oder Leasing sowie im Zusammenhang mit Fragen der KfZ-Versicherung (Haftung, KfZ-Haftpflichtversicherung, KfZ-Vollkasko oder -Teilkaskoversicherung). Weitere Überschneidungen gibt es zum Transport- und Speditionsrecht.

 

Meine Mandanten (privat und gewerblich) berate und vertrete ich in all diesen Themenkomplexen des Verkehrsrechts bundesweit, wie z.B. bei der Durchsetzung oder Abwehr von Schadensersatz- und/oder Schmerzensgeldansprüchen nach Verkehrsunfällen, bei der Verteidigung in Straf- oder Ordnungswidrigkeitenverfahren (z.B. bei Geschwindigkeitsüberschreitungen), bei der Prüfung oder Abfassung von KfZ-Kauf- oder -Leasingverträgen und bei der Durchsetzung versicherungsrechtlicher Ansprüche gegen Ihre Teil- oder Vollkaskoversicherung.

 

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