Rechtsanwalt Stefan Speckmann
Rechtsanwalt Stefan Speckmann

Fischereirecht

Das Fischereirecht teilt sich in zwei Bereiche auf, nämlich das Seefischereirecht und das Binnenfischereirecht.

Das Seefischereirecht bestimmt sich zum einen durch internationale Gesetze und Abkommen und zum anderen durch die Fischereigesetze der einzelnen Staaten. In Deutschland ist das Seefischereigesetz (SeeFischG) die Rechtsgrundlage für den gewerbsmäßigen Fischfang auf See sowie deren behördliche Überwachung. Konkretisiert wird das SeeFischG durch die Seefischereiverordnung (SeefiV).

Das Binnenfischereirecht regelt die Fluss- und Seenfischerei sowie die Teichwirtschaften und Aquakulturen und unterliegt im Wesentlichen den gesetzlichen Regelungen der jeweiligen Bundesländer, wie dem Landesfischereigesetz Nordrhein-Westfalen (LFischG NRW).

So beinhaltet das LFischG NRW Regelungen zu Inhalt und Inhaberschaft des Fischereirechts, zu selbständigen Fischerrechten und Gewässereigentum, zur Ausübung des Fischereirechts, zum Fischereipachtvertrag, zum Fischereierlaubnisrecht, zu Fischereigenossenschaften, zur Erteilung, Versagung oder dem Entzug des Fischereischeins, zum Fischereierlaubnisschein, zu den Fischereibehörden und der Fischereiaufsicht sowie Bußgeldvorschriften bei entsprechenden Verstößen.

Darüber hinaus gibt es beim Fischereirecht auch Überschneidungen zu anderen Rechtsgebieten, wie dem Strafrecht (z.B. Fischwilderei, § 293 StGB), dem Tierschutzrecht (TierSchG) und dem Naturschutzrecht des Bundes (BNatSchG) und der Länder (z.B. LNatSchG NRW).

Das Fischereirecht ist für mich im Rahmen meiner anwaltlichen Tätigkeit eine Herzensangelegenheit, da ich der Fischerei, konkret dem Spinn- und Fliegenfischen, seit Kindesbeinen an eng verbunden bin und damit aus langjähriger Erfahrung heraus über den notwendigen Praxisbezug verfüge, Ihre fischereirechtlichen Fragestellungen und Herausforderungen bestmöglich beurteilen und lösen zu können.

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