Ihr Arbeitgeber hat Ihnen gekündigt?
Jetzt gilt es schnell zu handeln, denn § 4 Kündigungsschutzgesetz (KSchG) bestimmt eine nicht verlängerbare Frist von nur 3 Wochen zur Erhebung einer Kündigungsschutzklage zum zuständigen Arbeitsgericht!
Bitte kontaktieren Sie mich vorab über das nachstehende Formular!
Was brauche ich danach schnellstmöglich von Ihnen?
- Kündigungsschreiben und Zustellnachweis
- Arbeitsvertrag nebst Anlagen
- letzte Gehaltsabrechnung
Was sind die nächsten Schritte?
- ich prüfe Ihre Unterlagen vorab
- wir vereinbaren einen gemeinsamen Besprechungstermin zur Erörterung des weiteren Vorgehens