Sie beabsichtigen, sich von einem oder mehreren Arbeitnehmern zu trennen, möchten ein Fehlverhalten eines Arbeitnehmers sanktionieren oder sonst betriebliche Regelungen treffen und benötigen hierzu rechtlichen Rat?
Gerne stehe ich Ihnen zur Seite und berate Sie hinsichtlich all Ihrer rechtlich zulässigen Handlungsmöglichkeiten.
Achtung! Geht es um Abmahnung oder Kündigung eines Arbeitnehmers wegen eines Fehlverhaltens? Dann ist Eile geboten!
Eine fristlose Kündigung aus wichtigem Grund muss gemäß § 626 Absatz 2 BGB binnen 2 Wochen nach Kenntnis des Kündigungsgrundes dem Arbeitnehmer zugehen. Gleiches gilt für eine Abmahnung. Je nachdem, ob ggf. vorher noch das Intetrationsamt oder ein Betriebsrat angehört werden muss, kann diese Frist sehr kurz sein, sodass schnelles Handeln erforderlich ist!
Was benötige ich am besten schnellstmöglich von Ihnen?
- Kopie Arbeitsvertrag des betreffenden Arbeitnehmers nebst etwaigen Nachträgen
- Kopie der letzten Gehaltsabrechnung
- Kopie Betriebsvereinbarung und/oder Tarifvertrag, falls vorhanden
Sowie folgende Informationen: